AGB
Allgemeines:
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und innDesign Christian Raschhofer, im Folgenden Agentur genannt, gelten ausschließlich diese einheitlichen AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von innDesign Christian Raschhofer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss:
Die Angebote von innDesign Christian Raschhofer sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei innDesign Christian Raschhofer gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von innDesign Christian Raschhofer als angenommen, sofern innDesign Christian Raschhofer nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar:
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von innDesign Christian Raschhofer für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. innDesign Christian Raschhofer ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes, Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält innDesign Christian Raschhofer ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen von innDesign Christian Raschhofer, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von innDesign Christian Raschhofer. Alle der innDesign Christian Raschhofer erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von innDesign Christian Raschhofer sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von innDesign Christian Raschhofer schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird innDesign Christian Raschhofer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von innDesign Christian Raschhofer, die, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt innDesign Christian Raschhofer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich innDesign Christian Raschhofer zurückzustellen.
Präsentationen:
Für die Teilnahme an Präsentationen steht innDesign Christian Raschhofer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von innDesign Christian Raschhofer für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält innDesign Christian Raschhofer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von innDesign Christian Raschhofer, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von innDesign Christian Raschhofer; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich innDesign Christian Raschhofer zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von innDesign Christian Raschhofer gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist innDesign Christian Raschhofer berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von innDesign Christian Raschhofer nicht zulässig.
Eigentumsrecht und Urheberschutz:
Alle Leistungen von innDesign Christian Raschhofer, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias) sowie einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von innDesign Christian Raschhofer und können von innDesign Christian Raschhofer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit innDesign Christian Raschhofer darf der Kunde die Leistungen von innDesign Christian Raschhofer nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von innDesign Christian Raschhofer durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von innDesign Christian Raschhofer und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von innDesign Christian Raschhofer, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von innDesign Christian Raschhofer erforderlich. Dafür stehen innDesign Christian Raschhofer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen von innDesign Christian Raschhofer bzw. von Werbemitteln, für die innDesign Christian Raschhofer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von innDesign Christian Raschhofer notwendig. Dafür steht innDesign Christian Raschhofer im 1. Jahr nach Vertragsende die volle Vergütung der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15%, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages ist dies nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Kennzeichnung:
innDesign Christian Raschhofer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf innDesign Christian Raschhofer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Genehmigung:
Alle Leistungen von innDesign Christian Raschhofer (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. innDesign Christian Raschhofer veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Termine:
innDesign Christian Raschhofer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er innDesign Christian Raschhofer eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an innDesign Christian Raschhofer. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von innDesign Christian Raschhofer. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von innDesign Christian Raschhofer – entbinden innDesign Christian Raschhofer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung:
Die Rechnungen von innDesign Christian Raschhofer sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von innDesign Christian Raschhofer. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung und Schadenersatz:
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch innDesign Christian Raschhofer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch innDesign Christian Raschhofer zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von innDesign Christian Raschhofer beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt innDesign Christian Raschhofer keinerlei Haftung.
Haftung:
innDesign Christian Raschhofer wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von innDesign Christian Raschhofer vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von innDesign Christian Raschhofer vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von innDesign Christian Raschhofer vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von innDesign Christian Raschhofer für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn innDesign Christian Raschhofer ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet innDesign Christian Raschhofer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) innDesign Christian Raschhofer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde innDesign Christian Raschhofer schad- und klaglos: der Kunde hat innDesign Christian Raschhofer somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die innDesign Christian Raschhofer aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Anzuwendendes Recht:
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und innDesign Christian Raschhofer ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz von innDesign Christian Raschhofer. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen innDesign Christian Raschhofer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von innDesign Christian Raschhofer örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. innDesign Christian Raschhofer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges, Gericht anzurufen.